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   BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58984
BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20 (https://dejure.org/2021,58984)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2021 - 5 C 3.20 (https://dejure.org/2021,58984)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 5 C 3.20 (https://dejure.org/2021,58984)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 92 Abs. 3 Satz 1, § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 161 Abs. 2, § 173 Satz 1; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1; BUKG § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 10 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 1 und 2
    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 161 Abs 2 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, § 3 Abs 1 Nr 1 BUKG 1990, § 10 Abs 3 BUKG 1990
    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

  • rewis.io

    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

  • doev.de PDF

    Klagebefugnis gegen die Zusage der Umzugskostenvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage gegen die Zusage der Umzugskostenvergütung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei der Umzugskostenvergütungszusage um einen rein begünstigenden Verwaltungsakt handelt (Änderung der Rechtsprechung).

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage gegen die Zusage der Umzugskostenvergütung; Umzugskostenvergütungszusage als rein begünstigender Verwaltungsakt (Änderung der Rechtsprechung)

  • datenbank.nwb.de

    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 439
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne das erledigende Ereignis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - NVwZ 2017, 1207 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20
    Soweit dem die bisherige Rechtsprechung entgegensteht, wonach es sich bei der Zusage der Umzugskostenvergütung um einen Verwaltungsakt handele, der rein begünstigend und deshalb nicht anfechtbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149; ebenso unter teilweise wörtlicher Wiedergabe der Gründe BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 C 3.91 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 4 und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 - juris sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 10 B 2.96 - juris und vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 - juris), hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 13.06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer eingeschränkten

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20
    Soweit dem die bisherige Rechtsprechung entgegensteht, wonach es sich bei der Zusage der Umzugskostenvergütung um einen Verwaltungsakt handele, der rein begünstigend und deshalb nicht anfechtbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149; ebenso unter teilweise wörtlicher Wiedergabe der Gründe BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 C 3.91 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 4 und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 - juris sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 10 B 2.96 - juris und vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 - juris), hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 2.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20
    Soweit dem die bisherige Rechtsprechung entgegensteht, wonach es sich bei der Zusage der Umzugskostenvergütung um einen Verwaltungsakt handele, der rein begünstigend und deshalb nicht anfechtbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149; ebenso unter teilweise wörtlicher Wiedergabe der Gründe BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 C 3.91 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 4 und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 - juris sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 10 B 2.96 - juris und vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 - juris), hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95

    Trennungsgeld, Bedeutung der Zusage der Umzugskostenvergütung für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20
    Soweit dem die bisherige Rechtsprechung entgegensteht, wonach es sich bei der Zusage der Umzugskostenvergütung um einen Verwaltungsakt handele, der rein begünstigend und deshalb nicht anfechtbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149; ebenso unter teilweise wörtlicher Wiedergabe der Gründe BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 C 3.91 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 4 und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 - juris sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 10 B 2.96 - juris und vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 - juris), hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 3.91

    Zusage der Umzugskostenvergütung - Trennungsgeld - Begünstigender Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20
    Soweit dem die bisherige Rechtsprechung entgegensteht, wonach es sich bei der Zusage der Umzugskostenvergütung um einen Verwaltungsakt handele, der rein begünstigend und deshalb nicht anfechtbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149; ebenso unter teilweise wörtlicher Wiedergabe der Gründe BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 C 3.91 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 4 und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 - juris sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 10 B 2.96 - juris und vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 - juris), hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerwG, 19.05.2023 - 5 C 2.22

    Einstellung des Revisionsverfahrens betreffend einen öffentlich-rechtlichen

    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne das erledigende Ereignis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - NVwZ 2017, 1207 Rn. 7 und vom 14. Dezember 2021 - 5 C 3.20 - ZBR 2022, 261 jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 13.02.2023 - 8 CS 22.2315

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - hier:

    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, gemäß dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung in dem Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre oder das erledigende Ereignis aus freiem Willensentschluss herbeigeführt hat (stRspr BVerwG, B.v. 8.1.2019 - 1 C 41.18 - juris Rn. 2; B.v. 14.12.2021 - 5 C 3.20 - juris Rn. 2).
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